Montenegro - Einreise-, Zoll- und Visumbestimmungen

Was du hier findest

  1. Benötigte Reisedokumente
  2. Visum-Bestimmungen
  3. Einreise- & Zollbestimmungen

Seit 2010 besitzt Montenegro den Status eines EU-Bewerberlandes. Der kleine Balkan-Staat gehört zwar weiterhin nicht offiziell nicht zur EU, für die meisten europäischen Einwohner gelten dennoch keine besonderen Einreisebestimmungen.

1. Mit welchen Reisedokumenten ist eine Einreise möglich?

Deutsche Staatsangehörige können mit folgenden Dokumenten nach Montenegro einreisen:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja, bei einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen oder zur Durchreise
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Nicht vergessen! Zum Zeitpunkt der Einreise sollten die Dokumente mindestens 3 Monate lang gültig sein.

2. Visum-Bestimmungen für Montenegro

Für einen Aufenthalt von weniger als 90 Tagen benötigen Deutsche Staatsangehörige sowie die meisten EU-Bürger kein Visum für die Einreise. Ist ein längerer Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, wird eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt. Diese muss im Land beantragt werden.
Ähnliche Abkommen gelten nicht nur mit Deutschland, sondern auch mit weiteren Staaten, etwa Südkorea, Türkei, Singapur, Kanada oder den USA.

Für Angehörige von Staaten, die keine solchen Abkommen getroffen haben, gelten zusätzliche Anforderungen. Welche dies im Detail sind, kann unter www.mvpei.gov.me geprüft werden.

Doppelstaater mit deutschem und montenegrinischen Pass

Wer neben der deutschen auch die montenegrinische Staatsangehörigkeit besitzt, wird von den lokalen Behörden wie montenegrinische Staatsangehörige behandelt. Das bedeutet auch, dass sie verpflichtet sind für die Ein- und Ausreise montenegrinische Reisedokumente zu benutzen.

Polizeiliche Anmeldung vor Ort

Wer sich als Ausländer in Montenegro aufhält, muss sich zusätzlich zur Einreise auch innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes anmelden. In der Regel wird dies von der jeweiligen Unterkunft (Hotel, Hostel o.ä.) übernommen, weshalb dort zumeist die Reisedokumente vorzulegen sind.

Verstöße gegen diese Meldepflicht werden gelegentlich geahndet. In solchen Fällen kann es bei einer späteren Wiedereinreise Probleme geben.

3. Einreise- & Zollbestimmungen Montenegro

Geldbeträge dürfen nur bis zu einem Betrag in Höhe von 10.000 Euro bzw. dem entsprechenden Gegenwert ein- und ausgeführt werden. Größere Beträge sind bei der Ein- und Ausfuhr meldepflichtig.

Reisegepäck und persönliche Gegenstände dürfen prinzipiell zollfrei eingeführt werden. Jedoch müssen sie auch wieder ausgeführt werden. In Einzelfällen können zahlenmäßige Beschränkungen bestehen, etwa für Kameras oder Laptops.

Wie für die meisten Länder gelten Einfuhrgrenzen für die folgenden Warengruppen. Größere Mengen müssen entsprechend verzollt werden oder dürfen gar nicht erst eingeführt werden.

  • Nahrungsmittel: 1 kg
  • Alkoholika: 2 l Wein oder ein Liter Spirituosen über 22%
  • Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak
  • Parfum oder Eau de Toilette: 50 ml

Was gilt für Haustiere?

Die üblichen Impfungen für Heimtiere müssen aktuell sein. Außerdem muss eine Tollwutimpfung vor 15 Tagen und innerhalb von sechs Monaten erfolgt sein. Eine Kontrolle bei der Einreise findet in der Regel aber nicht statt.